DIG fordert: Keine Finanzierung des Vorfelds der Terrororganisation PFLP durch die Bundesregierung

Zum offen ausgebrochenen Streit[1] zwischen dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat und dem Auswärtigen Amt über die finanzielle Unterstützung von terroraffinen palästinensischen Nichtregierungsorganisationen aus dem Vorfeld der PFLP erklärt Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft:

Es darf keine leichtfertige deutsche Finanzierung der von Israel verbotenen palästinensischen Organisationen geben. Bei der Förderung von terroraffinen Strukturen darf es keine laue Haltung geben!

Wir unterstützen die Bedenken aus dem Bundesinnenministerium. Man unterstützt nicht die palästinensische Zivilgesellschaft, indem man Organisationen finanziert, die mit Kadern der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP), einer marxistisch-leninistischen Terrororganisation, durchsetzt sind.

Das Argument, die trotz Verbots weiter aktiven NGOs seien wichtig für die palästinensische Zivilgesellschaft, verweist auf ein Problem der Palästina-Politik von Brüssel und Berlin: Es gibt keine relevanten demokratischen Kräfte der Zivilgesellschaft in den palästinensischen Gebieten. Vielleicht muss man sich das Scheitern der bisherigen Politik eingestehen, um neu zu beginnen.

Es wäre an der Zeit, die Förderpolitik Deutschlands grundsätzlich zu überdenken und neu auszurichten: Die Absage an Terrorismus und Antisemitismus muss bei Zuwendungen an die Palästinensische Autonomiebehörde, die UNRWA wie die Zivilgesellschaft verbindliche Voraussetzung jeder Förderung sein. Das gilt für die Frage der Renten für Terroristen wie für Terror- und Antisemitismuspropaganda in Schulen und Lehrmaterialien.

Immer wieder hat die Deutsch-Israelische Gesellschaft versucht, das Auswärtige Amt davon abzubringen, bei der Finanzierung von NGOs in den palästinensischen Gebieten die Augen zu verschließen, was den Bezug zu terroristischen Strukturen angeht. Im Dezember 2022 hat NGO Monitor erneut, diesmal in einem umfassenden Bericht, seine Erkenntnisse über die PFLP-Bezüge von aus Deutschland finanzierten palästinensischen NGOs vorgelegt. Die DIG hat mit Verantwortlichen in Bundesregierung und Parlament diese Berichte wiederholt erörtert.

Gegen keinen der Befunde von NGO Monitor hatten unsere Gesprächspartner im Auswärtigen Amt etwas Substantielles vorzubringen. Wer die Förderung wieder aufnehmen will, müsste zuvor die PFLP-Bezüge dieser Organisationen widerlegen, die der NGO-Monitor-Bericht belegt. Alles andere ist nicht seriös und nicht verantwortlich.

In den letzten Wochen haben zwei deutsche, staatlich geförderte Organisationen, die Rosa-Luxemburg-Stiftung und das Willy-Brandt-Zentrum Jerusalem, unkritische Beweihräucherungen von PFLP-Terroristen bzw. -Kadern in ihrem Programm gehabt. Hier wäre auch mehr Sorgfalt zu wünschen.

Das Auswärtige Amt hat sich aber schon in der Vergangenheit über Bedenken von deutschen Sicherheitsbehörden hinweggesetzt: „Islamic Relief Deutschland“ hat zwischen 2011 und 2015 rund 6,13 Millionen Euro an öffentlichen Geldern für Hilfsprojekte von der Bundesregierung erhalten, obwohl das Bundesministerium des Inneren wegen der Nähe zur Muslimbruderschaft einschließlich der Hamas widersprochen hatte.

Der Bundesrechnungshof hatte dies im Nachgang in Prüfberichten gerügt.

 

[1] Christoph Schult/Wolf Wiedmann-Schmidt: Streit zwischen Außen- und Innenministerium. Wurden mit deutschen Steuergeldern Anschläge in Israel verübt? DER SPIEGEL 31/2023, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wurden-mit-deutschen-steuergeldern-anschlaege-veruebt-a-3277a628-c653-433f-ab7c-e7f84ec6217a

 

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Recherchehinweis – Hintergrund:

NGO Monitor hat 2022 in einem Bericht die Verbindungen von NGOs, die deutsche Entwicklungshilfe erhalten, zur PFLP dokumentiert. Alle Informationen, die in diesem Bericht ausgewertet wurden, stammen aus offen zugänglichen und unabhängig verifizierbaren Quellen.

Den Bericht finden Sie auf deutsch hier: https://www.ngo-monitor.org/reports/german-report-2022/

 

Die PLFP ist nach europäischem Recht eine Terrororganisation: Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die besondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten (EU-Rechtsvorschrift):

LISTE DER PERSONEN, VEREINIGUNGEN UND KÖRPERSCHAFTEN NACH ARTIKEL 1

  1. Vereinigungen: Nr. 17 „Popular Front for the Liberation of Palestine“—„PFLP“ (Volksfront für die Befreiung Palästinas).

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L:2022:025:TOC